Impressum
Dithild Bayertz
Reitanlage Dümpenhof
Genenger Weg 7
47669 Wachtendonk
Kontakt
Telefon: 0178 – 460 5448
E-Mail: didi@reitanlage-duempenhof.de
Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE266527417
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Bei Fragen hinterlasst bitte eure Telefonnummer. Wir rufen euch gerne zurück, da unser Laptop nicht mit auf den Trecker und auf’s Pferd kommt.
Design & Umsetzung
der knet kommunikation
Informationen zu Stornogebühren bei den Reitferien
Sollten wir die gebuchten Reitferien absagen müssen, fallen für euch selbstverständlich keine Stornogebühren an. Bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Finden die Reitferien statt und möchtet ihr die Buchung stornieren, richtet sich die Höhe der Stornogebühr nach dem Zeitpunkt, zu dem eure Absage bei uns eingeht:
- bis spätestens 57 Kalendertage vor Beginn der Reitferien: kostenfrei
- 56 bis 29 Kalendertage vor Beginn der Reitferien: 50 % des vereinbarten Gesamtpreises
- 28 bis 1 Kalendertag vor Beginn der Reitferien: 80 % des vereinbarten Gesamtpreises
- am Anreisetag sowie bei Nichtantritt ohne vorherige Absage: 90 % des vereinbarten Gesamtpreises
Euch bleibt ausdrücklich das Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass uns durch die Stornierung überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Einnahmen, die wir durch eine anderweitige Vergabe des frei gewordenen Platzes erzielen, werden auf die Stornierungskosten angerechnet.
Stornierungen müssen in Textform, beispielsweise per E-Mail, erfolgen. Maßgeblich für die Berechnung der Stornogebühr ist der Eingang der Stornierung bei uns.
Krankheit, ein Unfall, schulische oder persönliche Verpflichtungen sowie andere Verhinderungsgründe führen nicht automatisch zu einer kostenfreien Stornierung. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben hiervon unberührt.
Bei einer vorzeitigen Abreise aus Gründen, die im persönlichen Bereich des teilnehmenden Kindes liegen, erfolgt grundsätzlich keine Erstattung für nicht in Anspruch genommene Leistungen. Auch in diesem Fall bleibt euch der Nachweis gestattet, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Eine Umbuchung auf einen anderen Ferienzeitraum ist nur nach vorheriger Absprache und im Rahmen unserer verfügbaren Plätze möglich. Ein Anspruch auf eine kostenfreie Umbuchung besteht nicht. Die Bedingungen einer vereinbarten Umbuchung werden von uns in Textform bestätigt.
Der vollständige Rechnungsbetrag ist zu dem in der Buchungsbestätigung beziehungsweise Rechnung genannten Termin zu bezahlen.
Hinweis
Wir empfehlen euch, eine passende Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Diese kann die anfallenden Stornogebühren übernehmen, wenn das Kind beispielsweise aufgrund einer unerwarteten Erkrankung nicht an den Reitferien teilnehmen kann. Bitte informiert euch vor Abschluss der Versicherung darüber, ob der gebuchte Aufenthalt vom jeweiligen Versicherungsschutz umfasst ist.
Stand: September 2026
Informationen zu Stornogebühren bei Hof-Events
Sollten wir das gebuchte Hof-Event absagen müssen, fallen für euch selbstverständlich keine Stornogebühren an. Bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet.
Findet das Hof-Event statt und möchtet ihr eure Buchung stornieren, richtet sich die Höhe der Stornogebühr nach dem Zeitpunkt, zu dem eure Absage bei uns eingeht:
- bis spätestens 14 Kalendertage vor dem gebuchten Termin: kostenfrei
- 13 bis 8 Kalendertage vor dem gebuchten Termin: 50 % des vereinbarten Gesamtpreises
- 7 bis 2 Kalendertage vor dem gebuchten Termin: 80 % des vereinbarten Gesamtpreises
- ab einem Kalendertag vor dem gebuchten Termin sowie bei Nichtantritt: 90 % des vereinbarten Gesamtpreises
Euch bleibt ausdrücklich das Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass uns durch die Stornierung überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Einnahmen aus einer anderweitigen Vergabe des Termins werden selbstverständlich angerechnet.
Stornierungen müssen in Textform, beispielsweise per E-Mail, erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang der Stornierung bei uns.
Verbindliche Teilnehmerzahl
Spätestens 14 Kalendertage vor eurem Hof-Event benötigen wir die endgültige Teilnehmerzahl. Diese bildet anschließend die verbindliche Grundlage für die Abrechnung. Wird uns keine endgültige Teilnehmerzahl mitgeteilt, gilt die zuletzt schriftlich bestätigte Personenzahl, mindestens jedoch die vereinbarte Mindestabrechnung für zehn Personen.
Eine spätere Verringerung der Teilnehmerzahl kann bei der Abrechnung grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden. Ersatzpersonen können selbstverständlich teilnehmen. Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl ist nach vorheriger Absprache und abhängig von unseren Kapazitäten möglich.
Auch bei einer Verringerung der Teilnehmerzahl bleibt euch der Nachweis gestattet, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Krankheit, ein Infektionsgeschehen innerhalb der Gruppe oder andere persönliche Verhinderungsgründe führen nicht automatisch zu einer kostenfreien Stornierung. Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.
Stand: Dezember 2025
Informationen zu Stornogebühren bei Klassenfahrten
Sollten wir die gebuchte Klassenfahrt absagen müssen, fallen für euch selbstverständlich keine Stornogebühren an. Bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Findet die Klassenfahrt statt und möchtet ihr die Buchung stornieren, richtet sich die Höhe der Stornogebühr nach dem Zeitpunkt, zu dem eure Absage bei uns eingeht:
- bis spätestens 57 Kalendertage vor Beginn der Klassenfahrt: kostenfrei
- 56 bis 29 Kalendertage vor Beginn der Klassenfahrt: 50 % des vereinbarten Gesamtpreises
- 28 bis 15 Kalendertage vor Beginn der Klassenfahrt: 80 % des vereinbarten Gesamtpreises
- ab 14 Kalendertagen vor Beginn der Klassenfahrt sowie bei Nichtantritt: 90 % des vereinbarten Gesamtpreises
Berechnungsgrundlage sind die in der Buchungsbestätigung vereinbarten Leistungen und Preise einschließlich der zusätzlich gebuchten Programme und Zusatzleistungen.
Euch bleibt ausdrücklich das Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass uns durch die Stornierung überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Einnahmen, die wir durch eine anderweitige Vergabe des frei gewordenen Termins erzielen, werden auf die Stornierungskosten angerechnet.
Stornierungen müssen in Textform, beispielsweise per E-Mail, erfolgen. Maßgeblich für die Berechnung der Stornogebühr ist der Eingang der Stornierung bei uns.
Verbindliche Teilnehmerzahl
Die endgültige Anzahl der teilnehmenden Kinder und Betreuungspersonen muss uns spätestens 14 Kalendertage vor Beginn der Klassenfahrt in Textform mitgeteilt werden. Diese Personenzahl bildet anschließend die verbindliche Grundlage für die Abrechnung.
Wird uns bis zu diesem Zeitpunkt keine endgültige Teilnehmerzahl mitgeteilt, gilt die zuletzt schriftlich bestätigte Personenzahl. Eine im Angebot oder in der Buchungsbestätigung vereinbarte Mindestabrechnung bleibt davon unberührt.
Eine spätere Verringerung der Teilnehmerzahl kann bei der Abrechnung grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden. Dies gilt auch, wenn einzelne Kinder oder Betreuungspersonen kurzfristig erkranken oder aus anderen persönlichen Gründen nicht teilnehmen können.
Ersatzteilnehmer können nach vorheriger Mitteilung grundsätzlich an der Klassenfahrt teilnehmen. Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl ist nur nach vorheriger Absprache und abhängig von unseren verfügbaren Kapazitäten möglich. Zusätzlich teilnehmende Personen werden entsprechend nachberechnet.
Auch bei einer nachträglichen Verringerung der Teilnehmerzahl bleibt euch ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Krankheit und sonstige Verhinderungsgründe
Krankheit, ein Infektionsgeschehen innerhalb der Klasse, schulorganisatorische Gründe, fehlende Betreuungspersonen oder andere Umstände aus dem Bereich der Schule beziehungsweise der teilnehmenden Personen führen nicht automatisch zu einer kostenfreien Stornierung.
Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere bei unvermeidbaren außergewöhnlichen Umständen, welche die Durchführung der Klassenfahrt unmittelbar beeinträchtigen oder unmöglich machen, bleiben unberührt.
Vorzeitige Abreise
Bei einer vorzeitigen Abreise aus persönlichen, gesundheitlichen oder schulorganisatorischen Gründen erfolgt grundsätzlich keine Erstattung für nicht in Anspruch genommene Leistungen. Auch hier bleibt euch der Nachweis gestattet, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Umbuchung
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin ist nur nach vorheriger Absprache und im Rahmen unserer verfügbaren Kapazitäten möglich. Ein Anspruch auf eine kostenfreie Umbuchung besteht nicht. Die Bedingungen einer vereinbarten Umbuchung werden von uns in Textform bestätigt.
Der vollständige Rechnungsbetrag ist spätestens zu dem in der Rechnung genannten Termin zu überweisen.
Hinweis
Wir empfehlen, vor der Buchung zu prüfen, ob über die Schule, den Schulträger oder eine zusätzliche Versicherung ein Rücktritts- beziehungsweise Ausfallschutz für Klassenfahrten besteht.
Stand: September 2026