Reisebedingungen für Pauschalreisen der Reitanlage Dümpenhof

Stand: 30.10.2026

Diese Reisebedingungen gelten für die als Pauschalreise angebotenen Reitferien (mit Übernachtung und Vollverpflegung) sowie – soweit ausdrücklich darauf verwiesen – für die Tageskind-Varianten (Mini/Maxi) ohne Übernachtung. Sie werden Bestandteil des zwischen Ihnen (nachfolgend „Reisende“ oder „Sie“) und der Reitanlage Dümpenhof (nachfolgend „wir“, „uns“ oder „Veranstalter“) geschlossenen Reisevertrags.

Veranstalter:
Reitanlage Dümpenhof, Inhaberin Dithild Bayertz
Genenger Weg 7, 47669 Wachtendonk
E-Mail: info@reitanlage-duempenhof.de
Telefon: 0178 460 5448
USt-IdNr.: DE266527417


1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlage

1.1 Diese Reisebedingungen gelten für alle Reitferien, die wir als Pauschalreise im Sinne der §§ 651a ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) anbieten. Eine Pauschalreise liegt vor, weil wir für die Reitferien mindestens zwei verschiedene Arten von Reiseleistungen – die Beherbergung sowie eine touristische Leistung in Form des Reit- und Betreuungsprogramms (die Vollverpflegung ist Teil der Beherbergung) – zu einem Gesamtpreis zusammenfassen.

1.2 Diese Bedingungen gelten einheitlich für die Reitferien mit Übernachtung und für die Tageskind-Variante (Mini/Maxi) ohne Übernachtung. Bei der Tageskind-Variante entfallen lediglich die ausschließlich auf die Übernachtung bezogenen Regelungen; im Übrigen gelten alle Bestimmungen – einschließlich Zahlung, Stornostaffel und Insolvenzabsicherung – gleichermaßen. Auch Tageskind-Buchungen leisten eine Anzahlung; diese ist durch den Sicherungsschein (Ziffer 13) mit abgesichert. Hinweis: Die Tageskind-Variante ohne Übernachtung ist von Gesetzes wegen eine Tagesreise und keine Pauschalreise (§ 651a Abs. 5 Nr. 2 BGB). Wir behandeln sie freiwillig nach denselben Regeln und sichern auch die Anzahlungen der Tageskinder über den Sicherungsschein ab – zu Ihrem Vorteil, ohne dass Ihnen daraus Nachteile entstehen.

1.3 Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Verbrauchern. Abweichende Bedingungen des Reisenden werden nicht Vertragsbestandteil.

1.4 Reisende, die den Vertrag für sich und weitere Teilnehmende (insbesondere das angemeldete Kind sowie mitreisende Personen) abschließen, stehen für die Vertragspflichten dieser Personen wie für eigene ein, sofern sie eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. Anmelden kann nur eine volljährige, sorgeberechtigte oder hierzu bevollmächtigte Person.


2. Vertragsschluss (Angebot und Annahme)

2.1 Die Darstellung der Reitferien auf unserer Internetseite stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Einladung zur Abgabe einer Buchungsanfrage.

2.2 Mit dem Absenden des ausgefüllten Buchungsformulars geben Sie ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Reisevertrags ab. Vor Abgabe dieses Angebots stellen wir Ihnen das gesetzlich vorgeschriebene Formblatt (Standardinformationen für Pauschalreiseverträge nach Art. 250 § 2 EGBGB) sowie diese Reisebedingungen zur Verfügung.

2.3 Der Reisevertrag kommt erst mit dem Zugang unserer Buchungsbestätigung bei Ihnen zustande. Die Buchungsbestätigung erfolgt in der Regel per E-Mail. Eine automatisch erzeugte Eingangsbestätigung über den Eingang Ihrer Buchungsanfrage ist noch keine Annahme des Angebots und begründet keinen Reisevertrag.

2.4 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt Ihrer Buchungsanfrage ab, liegt ein neues Angebot unsererseits vor, an das wir für die Dauer von zehn Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder durch Anzahlung erklären.

2.5 Spätestens mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie den Sicherungsschein nach § 651r BGB (siehe Ziffer 13). Erst nach Erhalt des Sicherungsscheins dürfen und werden wir Zahlungen auf den Reisepreis fordern oder annehmen.


3. Leistungen und Preise

3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der jeweils gebuchten Reitferien-Woche sowie aus den hierauf bezogenen Angaben in unserer Buchungsbestätigung. Die Reitferien-Woche umfasst regelmäßig die Unterbringung mit Übernachtung, die Vollverpflegung sowie das Reit- und Betreuungsprogramm. Bei der Tageskind-Variante (Mini/Maxi) entfällt die Übernachtung; der Umfang der Verpflegung und der Betreuungszeiten ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.

3.2 Der in der Leistungsbeschreibung und in der Buchungsbestätigung genannte Preis ist ein Gesamtpreis je Kind und Woche. Er enthält alle verpflichtend anfallenden Kosten für die beschriebenen Leistungen. Zusätzliche, nur auf ausdrücklichen Wunsch buchbare Leistungen sind gesondert gekennzeichnet und werden nur berechnet, wenn sie gesondert gebucht wurden.

3.3 Die Reitferien richten sich an Mädchen im Alter von 6 bis 13 Jahren und an Jungen im Alter von 6 bis 10 Jahren. Maßgeblich ist das Alter zu Beginn der gebuchten Woche. Abweichungen sind nur nach vorheriger Absprache und ausdrücklicher Bestätigung durch uns möglich.

3.4 Der vereinbarte Reisepreis ist ein Festpreis; eine nachträgliche Preiserhöhung behalten wir uns nicht vor. Erhebliche Änderungen wesentlicher Reiseleistungen nach Vertragsschluss sind nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (§ 651g BGB) zulässig und werden Ihnen rechtzeitig und in Textform mitgeteilt; in diesem Fall stehen Ihnen die gesetzlichen Rechte zu.


4. Zahlung und Fälligkeit

4.1 Zahlungen auf den Reisepreis fordern wir erst nach Aushändigung des Sicherungsscheins (§ 651r BGB).

4.2 Mit der Buchungsbestätigung und der Aushändigung des Sicherungsscheins wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig.

4.3 Der Restbetrag (verbleibende 80 % des Reisepreises) ist ohne gesonderte Aufforderung spätestens 30 Tage vor dem Anreisetag zur Zahlung fällig.

4.4 Erfolgt die Buchung weniger als 30 Tage vor dem Anreisetag, ist der gesamte Reisepreis (100 %) sofort mit der Buchungsbestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheins fällig.

4.5 Die Zahlung kann per Karte sowie über Apple Pay oder Google Pay (über unseren Zahlungsdienstleister VR Payment) oder per Überweisung auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto erfolgen.

4.6 Leisten Sie die Anzahlung oder die Restzahlung trotz unserer fälligen und berechtigten Zahlungsaufforderung und nach Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist nicht, so können wir vom Vertrag zurücktreten und Sie mit den Rücktrittskosten nach Ziffer 6 belasten.


5. Rücktritt durch den Reisenden, Stornostaffel

5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist uns gegenüber zu erklären. Wir empfehlen die Erklärung in Textform (z. B. per E-Mail an info@reitanlage-duempenhof.de). Maßgeblich für die Berechnung der Rücktrittskosten ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei uns.

5.2 Treten Sie vor Reisebeginn zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können wir eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen (§ 651h Abs. 1 und 3 BGB).

5.3 Die Höhe der Entschädigung ist pauschaliert. Sie richtet sich nach dem Zeitpunkt des Zugangs Ihrer Rücktrittserklärung bei uns, gemessen am Anreisetag, und beträgt in Prozent des Reisepreises:

Zeitpunkt des Rücktritts (Zugang bei uns) Pauschale Entschädigung
früher als 8 Wochen vor Anreise 0 %
ab 8 Wochen bis mehr als 4 Wochen vor Anreise 50 %
ab 4 Wochen bis vor dem Anreisetag 80 %
am Anreisetag oder bei Nichtantritt ohne Rücktrittserklärung 100 %

5.4 Die vorstehenden Pauschalen berücksichtigen die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen. Es bleibt Ihnen ausdrücklich vorbehalten, uns nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die jeweilige Pauschale. In diesem Fall schulden Sie nur die geringere, tatsächlich entstandene Entschädigung.

5.5 Uns bleibt vorbehalten, anstelle der Pauschale eine höhere, konkret berechnete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und auf Ihr Verlangen zu begründen.

5.6 Reisen Sie vorzeitig ab oder nehmen Sie einzelne Leistungen aus Gründen, die in Ihrem persönlichen Bereich liegen, nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Ihr gesetzliches Recht, einen wesentlich geringeren Schaden nachzuweisen (Ziffer 5.4), bleibt unberührt.

5.7 Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Diese Versicherungen sind nicht im Reisepreis enthalten (siehe auch Ziffer 13.4).


6. Rücktritt wegen Nichtzahlung

Kommen Sie mit einer fälligen Zahlung in Verzug und zahlen Sie auch nach Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist nicht, können wir vom Vertrag zurücktreten und Rücktrittskosten nach Maßgabe der Stornostaffel in Ziffer 5.3 verlangen.


7. Umbuchung und Ersatzperson

7.1 Umbuchung. Ein Anspruch auf Umbuchung (Änderung des Reisetermins, der Reitferien-Woche oder anderer wesentlicher Vertragsbestandteile) nach Vertragsschluss besteht nicht. Wir bemühen uns, Umbuchungswünsche im Rahmen unserer freien Plätze zu erfüllen. Eine vereinbarte Umbuchung bestätigen wir in Textform. Für eine Umbuchung erheben wir kein gesondertes Umbuchungsentgelt.

7.2 Ersatzperson (§ 651e BGB). Sie können bis zur Reise verlangen, dass statt des angemeldeten Kindes ein anderes Kind an den Reitferien teilnimmt (Übertragung des Vertrags auf eine Ersatzperson). Dies ist bis sieben Tage vor Reisebeginn in Textform mitzuteilen. Wir können der Teilnahme der Ersatzperson widersprechen, wenn diese die besonderen Reiseerfordernisse (insbesondere Altersrahmen, Teilnahmevoraussetzungen und gesundheitliche Eignung für das Reit- und Betreuungsprogramm) nicht erfüllt. Für die Übertragung auf eine Ersatzperson erheben wir kein gesondertes Entgelt.


8. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

8.1 Kündigung wegen Verhaltens. Wir können den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn das teilnehmende Kind die Durchführung der Reitferien ungeachtet einer Ermahnung nachhaltig und erheblich stört oder sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Beendigung des Vertrags gerechtfertigt ist, insbesondere wenn eine Gefährdung des Kindes selbst, anderer Teilnehmender, der Betreuungspersonen oder der Tiere nicht anders abgewendet werden kann. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangen. Etwaige zusätzliche Kosten für die Rückbeförderung tragen Sie, wenn die Kündigung von Ihnen bzw. dem Kind zu vertreten ist. Muss ein Kind vorzeitig abgeholt werden, benachrichtigen wir die Sorgeberechtigten; die Abholung organisieren die Sorgeberechtigten selbst. Eine Erstattung des Reisepreises erfolgt in diesem Fall nicht.

8.2 Unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände. Wir können vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn wir aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert sind. In diesem Fall erstatten wir den Reisepreis unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, vollständig. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht in diesem Fall nicht.


9. Mitwirkungspflichten, Gesundheitsangaben und Hinweise

9.1 Sie sind verpflichtet, uns bei der Buchung vollständige und zutreffende Angaben zu machen, insbesondere zum Namen, Alter und zur Erreichbarkeit einer jederzeit verfügbaren Notfallkontaktperson.

9.2 Gesundheitsangaben (Mitwirkungs- und Hinweispflicht). Sie sind verpflichtet, uns bereits bei der Buchung alle gesundheitlichen Umstände des Kindes mitzuteilen, die für eine sichere Teilnahme, die Betreuung und die Verpflegung während der Reitferien von Bedeutung sind, insbesondere Erkrankungen, Allergien und Unverträglichkeiten, einen regelmäßigen oder im Notfall erforderlichen Medikamentenbedarf sowie Einschränkungen der körperlichen Belastbarkeit. Nur so können wir prüfen, ob wir eine sichere Betreuung gewährleisten können.

9.3 Eine Teilnahme ist grundsätzlich möglich; wir prüfen jeden Einzelfall. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir keine medizinische oder pflegerische Einrichtung sind und eine sichere Betreuung in bestimmten Fällen nicht gewährleisten können. Insbesondere gilt:

  • Wir können die Gabe von Notfallmedikamenten nicht sicherstellen und keine Betreuung von Kindern übernehmen, bei denen im Notfall lebenserhaltende Maßnahmen (z. B. bei schwerer Allergie/Anaphylaxie) erforderlich werden können.
  • Wir können keine Nussfreiheit und keine Freiheit von sonstigen Allergenen in der Küche und auf dem gesamten Hof garantieren (keine Nussallergie-Garantie).
  • Unsere Küche ist nicht glutenfrei zertifiziert; eine zertifiziert glutenfreie Verpflegung können wir nicht gewährleisten.

9.4 Verschweigen Sie uns betreuungs- oder sicherheitsrelevante gesundheitliche Umstände oder machen Sie hierzu unzutreffende Angaben, können wir die Teilnahme ablehnen oder den Vertrag nach Ziffer 8.1 kündigen. Stellt sich nach Anreise heraus, dass eine sichere Betreuung aus solchen Gründen nicht möglich ist, können wir die weitere Teilnahme beenden; ein Anspruch auf Erstattung besteht in diesem Fall nur nach Maßgabe von Ziffer 5.6.

9.5 Treten während der Reise Leistungsstörungen auf, sind Sie bzw. die von Ihnen benannte Notfallkontaktperson verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles Zumutbare zu tun, um zur Behebung der Störung beizutragen und etwaige Schäden gering zu halten. Insbesondere sind Sie verpflichtet, uns einen Mangel unverzüglich anzuzeigen und uns Gelegenheit zur Abhilfe zu geben (siehe Ziffer 10).


10. Mängel, Abhilfe, Minderung

10.1 Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, können Sie Abhilfe verlangen (§ 651k BGB). Zeigen Sie uns einen Mangel unverzüglich an, damit wir Abhilfe schaffen können.

10.2 Unterlassen Sie es schuldhaft, den Mangel anzuzeigen, so können Minderung (§ 651m BGB) und Schadensersatz (§ 651n BGB) insoweit entfallen, als wir bei rechtzeitiger Anzeige hätten Abhilfe schaffen können.

10.3 Für die Dauer eines nicht behobenen Mangels mindert sich der Reisepreis (Minderung, § 651m BGB). Darüber hinaus können Sie unbeschadet der Minderung Schadensersatz nach § 651n BGB verlangen, es sei denn, der Reisemangel ist von Ihnen zu vertreten, von einem Dritten verursacht, der weder Leistungserbringer ist noch sonst an der Erbringung der Reiseleistungen beteiligt ist, und für uns nicht vorhersehbar oder nicht vermeidbar, oder durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht.


11. Haftung und Haftungsbeschränkung

11.1 Wir haften für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen nach den gesetzlichen Vorschriften.

11.2 Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt (§ 651p Abs. 1 BGB). Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche nach Maßgabe internationaler Übereinkommen oder darauf beruhender gesetzlicher Vorschriften.

11.3 Nicht beschränkt wird die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

11.4 Soweit wir für eine Reiseleistung nicht selbst der Leistungserbringer sind, haften wir im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften; für Schäden aus Leistungen, die lediglich als Fremdleistung vermittelt und in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden, haften wir nicht als Reiseveranstalter.

11.5 Die Teilnahme am Umgang mit Pferden und Ponys und am Reiten erfolgt im Rahmen des von uns verantworteten, betreuten Programms. Die der Tierhaltung und dem Reitsport eigenen, auch bei größter Sorgfalt nicht vollständig auszuschließenden Risiken bestehen fort; unsere gesetzliche Haftung, auch als Tierhalter, bleibt hiervon unberührt.


12. Verjährung

Ansprüche des Reisenden verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren. Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte und der Anspruch entstanden ist.


13. Insolvenzabsicherung (§ 651r BGB)

13.1 Der Reisepreis und die Kosten Ihrer Rückreise sind für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz abgesichert. Kundengelder, die Sie auf den Reisepreis zahlen, sind damit gegen unsere Insolvenz geschützt.

13.2 Kundengeldabsicherer ist: R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden. Sicherungsschein-Nr.: 050 90 101127834. Der Insolvenzschutz ist wirksam ab dem 01.11.2026. Die Haftung des Kundengeldabsicherers ist auf einen Höchstbetrag von 1 Mio. € je Insolvenzfall begrenzt. Übersteigen die abzusichernden Beträge diesen Höchstbetrag, kann sich der Erstattungsbetrag anteilig verringern.

13.3 Den Sicherungsschein mit den genannten Angaben händigen wir Ihnen spätestens mit der Buchungsbestätigung aus. Zahlungen auf den Reisepreis fordern wir erst nach Aushändigung des Sicherungsscheins.

13.4 Hinweis: Der Sicherungsschein ist ausschließlich eine Insolvenzabsicherung nach § 651r BGB. Er ist keine Reiserücktrittsversicherung und übernimmt insbesondere keine Stornokosten, wenn Sie oder das Kind die Reise aus persönlichen Gründen (z. B. Krankheit) nicht antreten können. Eine Reiserücktrittsversicherung müssen Sie bei Bedarf gesondert abschließen (siehe Ziffer 5.7).


14. Streitbeilegung, anwendbares Recht, Gerichtsstand

14.1 Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

14.2 Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz nicht entzogen wird.

14.3 Ein ausschließlicher Gerichtsstand gegenüber Verbrauchern wird nicht vereinbart; es gelten die gesetzlichen Vorschriften.


15. Schlussbestimmungen

15.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Reisebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.

15.2 Diese Reisebedingungen gelten nur für Reitferien als Pauschalreise der Reitanlage Dümpenhof. Für andere Angebote (z. B. Reitschule, Hof-Events, Klassenfahrten) gelten die jeweils dafür veröffentlichten gesonderten Bedingungen.

15.3 Änderungen und Ergänzungen dieser Reisebedingungen bedürfen der Textform.